AGB_2311_BBL_Baumaschinen.pdf
Mietbedingungen
1. Der Mieter verpflichtet sich, a) das Gerät vor dem ersten Einsatz in die Betriebshaftpflichtversicherung mit aufzunehmen. b) das Gerät vor Überbeanspruchung zu schützen. c) für die ordnungsgemäße Wartung und Instandhaltung des Geräts zu sorgen.
2. Eine Weitergabe des Geräts an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
3. Der Mieter haftet für alle Schäden am Gerät, die durch unsachgemäße Nutzung oder fahrlässiges Verhalten entstehen.
4. Im Falle eines technischen Defekts ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren.
5. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Mieter durch den Gebrauch des Geräts entstehen.
6. Der Mietzeitraum beginnt mit dem Tag der Abholung bzw. Lieferung des Geräts und endet am vereinbarten Rückgabedatum.
7. Bei Nichteinhaltung der Mietbedingungen behält sich der Vermieter das Recht vor, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.